Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden im SVM e.V.
Projektierung · Bauleitung · Altbausanierung · ökologisches Bauen


Der Energiepass , die Bauphysik und die BloowerDoor

Wir führen die BlowerDoor Messung im Alt-und Neubau nach EN 13829, DIN 4108-7 und EnEV 2002 für den privaten sowie geweblichen Kunden durch. Dabei spielt die Objektgröße keine Rolle. Wie führen die Messung von einzelräumen bis zum Gewerbeobjekt durch.

Mit Einführung der Energie-Einsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 wurde die BlowerDoor-Messung schließlich auch in Deutschland zum Standard beim Bau von Passivhäusern und zum allgemeingültigen Kriterium für eine zeitgemäße und energieeffiziente Bauweise. Zunehmend wird die BlowerDoor-Messung auch im gewerblichen Bereich u.a. in der Reinraumtechnik und im Brandschutz angewandt. Die Einsatzgebiete der BlowerDoor-Messung und der Gebäudethermografie sind vielfältig, die Gründe für luftdichtes Bauen ebenfalls:

Ob Senkung des Energieverbrauches, Schutz vor konvektiv bedingten Bauschäden, Sicherheit vor dem Eintrag von Schadstoffen oder die Erhöhung des Wohnkomforts:

1. Die BloowerDoor Messung
Wir führen die BlowerDoor Messung im Alt-und Neubau nach EN 13829, DIN 4108-7 und EnEV 2002 für den privaten sowie geweblichen Kunden durch. Dabei spielt die Objektgröße keine Rolle. Wie führen die Messung von einzelräumen bis zum Gewerbeobjekt durch.

Mit Einführung der Energie-Einsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 wurde die BlowerDoor-Messung schließlich auch in Deutschland zum Standard beim Bau von Passivhäusern und zum allgemeingültigen Kriterium für eine zeitgemäße und energieeffiziente Bauweise. Zunehmend wird die BlowerDoor-Messung auch im gewerblichen Bereich u.a. in der Reinraumtechnik und im Brandschutz angewandt. Die Einsatzgebiete der BlowerDoor-Messung und der Gebäudethermografie sind vielfältig, die Gründe für luftdichtes Bauen ebenfalls: Ob Senkung des Energieverbrauches, Schutz vor konvektiv bedingten Bauschäden, Sicherheit vor dem Eintrag von Schadstoffen oder die Erhöhung des Wohnkomforts

Viele Gründe sprechen für eine luftdichte Gebäudehülle:

  • Senkung des Energieverbrauchs
  • Schutz vor konvektiv bedingten Bauschäden
  • Sicherstellung einer bedarfsorientierten Lüftung
  • Schutz vor dem Eintrag von Schadstoffen
  • Guter Luftschallschutz
  • Funktionierender Rauch- und Brandschutz
  • Sicherstellung einer guten Raumluftqualität
  • Erhöhung des Wohnkomforts

Wenn es durch alle Ritzen zieht, dann ist klar: Das Haus ist undicht. Und das kostet Energie. Doch auch wenn der Luftzug nicht sofort spürbar ist, haben viele Häuser verborgene Lecks. Mit einer Luftdichtheits- messung lassen diese sich aufspüren.

BlowerDoor – Das Gerät 
  • Die BlowerDoor wird in eine Außentür des Hauses eingebaut.
  • Verstellbarer Rahmen und luftdichte Nylonplane gehören zur Ausstattung.
  • Mit dem Ventilator wird nun im Gebäude ein Unterdruck von 50 Pascal erzeugt (entspricht dem Winddruck auf das Gebäude bei Windstärke 4 - 5).
  • Die abgesaugte Luftmenge wird mit der BlowerDoor gemessen und darüber die Luftwechselrate bei 50 Pascal (n50 ) bestimmt.

Mit dem BlowerDoor-MessSystem können Sie zuverlässig die Luftdichtheit von Gebäuden messen, Leckagen schon während der Bauphase feststellen und nach der Beseitigung der Schwachstellen die Qualität aller Maßnahmen zur Abdichtung der Gebäudehülle begutachten und dokumentieren.

Sie brauchen die BlowerDoor
  • für die Überprüfung von Neu- und Altbauten nach EnEV
  • für die Analyse von konstruktiven Schwachstellen der luftdichten Ebene
  • zur Begutachtung von Bauschäden durch konvektiven Feuchteeintrag
  • für die Sicherstellung der Qualität der ausgeführten Arbeiten an der luftdichten Ebene
  • für die Überprüfung der Dichtheit von Lüftungsanlagen
  • für den Bau von Passivhäusern
  • für die Messung großer Gebäude

Mit der BlowerDoor wird gemäß EN 13829, nach DIN 4108-7 und EnEV 2002 die Differenzdruckmessung durchgeführt und der Zielwert bestimmt. Die Ergebnisse aus dieser Messung können dem Energiebedarfs-Ausweis beigefügt werden.


2. Der Energiepass

Wir erstellen den Energiepass für bestehende und neu gebaute bzw. geplante Gebäude.

Was ist der Energiepass ?

Der Energiepass ist ein Gütesiegel für die Energieeffizienz von Gebäuden. Mit ihm erfahren Interessenten auf einen Blick, ob es sich um ein energiesarendes Gebäude , oder um einen „Spritfresser“ handelt. Verkäufer und Vermieter erhalten mit dem Energiepass ein Instrument, mit dem Sie ihre Kunden von der Qualität ihres Hauses überzeugen können. Der Energiepass ermöglicht Mietern und Käufern auch den Vergleich zwischen unterschiedlichen Immobilienangeboten und deren Energiebedarf.

Der Energiepass wurde von der Deutschen Energie-Arentur (DENA) in einem Bundesweiten Feldversuch entwickelt und an über 3.500 Gebäuden getestet. Grundlage für die Berechnung ist ein einheitliches Verfahren nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) und den geltenden DIN-Normen.

Wann wird der Energiepass Pflicht ?

Der Energiepass wird für alle Neubauten, alle bestehenden Altbauten die verkauft werden sollen, alle Miet- und Eigentumswohnungen die neu vermietet werden ab dem 04.01.2006 Pflicht.

 

Der Energiepass, die EU-Gebäuderichtlinie und die nationale Umsetzung in Deutschland

Die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde am 03.01.2003 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. 

Die sogenannte EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet in Artikel 7 alle EU-Mitgliedsstaaten einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet rechtzeitig Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um die Verpflichtungen aus der Richtlinie zum 04.01.2006 nach dem jeweiligen nationalen Recht in Kraft zu setzen.

Die Bundesregierung wird die Verpflichtungen nach der EU-Gebäuderichtlinie durch Änderungen im Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und der Energieeinsparverordung (EnEV) umsetzen. Die beteiligten Ministerien Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) und das Bundesminsterium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) werden entsprechende Referentenentwürfe vorlegen. Die Änderungen im EnEG und der EnEV werden durch den Bundestag und den Bundesrat verabschiedet.

Novellierung Energieeinsparverordnung in Kraft:

Am 07. 12. 2004 wurde die Änderungsverordnung zur Energie-einsparverordnung (EnEV) und die Allgemeine Verwaltungs-vorschrift AVV § 13 Energiebedarfsausweis im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist die Novellierung der EnEV in Kraft getreten und ersetzt die bisher gültige EnEV vom 01.02.2002.

Die Novelle ist notwendig geworden, um den Änderungen in den zugrunde liegenden Normen gerecht zu werden. In der Norm sind u. a. statische Verweise auf die geänderten Normen DIN 4108 Teil 2 und Teil 6, die DIN 4701 Teil 10 sowie das Beiblatt 2 zur DIN 4108 mit Bezug auf das Ausgabedatum enthalten.

Novellierung EnEV 2006: Die weitere Entwicklung energetischer Gebäudestandards ist in der EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (Richtlinie 2002/91/EG) beschrieben. Sie ist am 4. Januar 2003 in Kraft getreten. Die Richtlinie muss innerhalb von drei Jahren in den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Als Grundlage für die neue EnEV wurde eine Novelle des Energieeinspargesetzes (EnEG) erforderlich. Dieses liegt inzwischen als Referentenentwurf vor.

Normenreihe DIN V 18599: Während die Berechnungsgrundlage für Wohngebäude mit der aktuellen DIN 4108 und der DIN 4701 Teil 10 beibehalten wird, muss für Nichtwohngebäude eine neue Berechnungsgrundlage erarbeitet werden, die es ermöglicht den Energiebedarf für Kunstlicht und Raumklima-tisierung in die Bilanz zu integrieren. Das neue Berechnungsverfahren wird demnächst mit der Vornormenreihe DIN V 18 599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ vorliegen.

3. Die Energieberatung

... jeder spürt es in seinem Geldbeutel: Die Energiepreise steigen rasant.

Jeder fragt sich :

  • Wo führt das hin ?
  • Was kann ich dagen tun ?
  • Welche Maßnahmen sind am effektivsten ?
  • Was kostet die Sanierung ?

Wir beraten sie welche Maßnahmen am Sinnvollsten sind. Was die Saneirung kostet und welche Förder- möglickeiten es gibt um die Maßnahmen zu finanzieren. Wir arbeiten mit Fachplanern für Heizungsbau eng zusammen und könne ihnen kompetente Partner für die Erneuerung der Heizungsanlage bzw. die Sanierung ihrer Gebäudehülle empfehlen.
4. Bauphysik, Thermografie, Klimamessung und Feuchteschäden

Wir untersuchen ihr Gebäude hin auf Schwachstellen und geben fachmännische Rat zur Sanierung. Für die Untersuchung verwenden wir verschiedene Verfahren an. Feuchteschäden durch aufsteigende Feuchtigkeit oder Leckagen werden genauso bearbeitet wie Feuchteschäden durch falsche Wandaufbauten bzw. falsch ausgeführte Dämmungen. Bei speziellen Messung ziehen wir Fachunternehmen zu Rate , die Spezielmessung für uns durchführen. 

 

Architekt Dipl. - Ing. Tilo Dienst · Teschvitz 4b · 18569 Gingst auf Rügen
Telefon: 038305 - 60037 · Fax: 038305 - 60038 · Mobil: 0172 - 3842446
dienst-plan@t-online.de